Berufssicherung mit einem Röntenschein als MFA

Um den Röntgenschein machen zu können, bedarf es keiner unmöglichen Voraussetzungen. Lediglich eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf, und diese muss zum Zeitpunkt des Strahlenschutzkurses noch nicht einmal abgeschlossen sein.

Was bringt der Röntgenschein?

Nach bestandenem Strahlenschutzkurs wird der Röntgenschein ausgestellt, welcher eine besonders wichtige Qualifikation als MFA darstellt. Mit diesem Schein dürfen unter Aufsicht nun Röntgeneinrichtungen bedient werden und zusätzlich werden Kenntnisse im Strahlenschutz geschaffen bzw. aufgefrischt.

Dauer und Inhalt des Strahlenschutzkurses

Insgesamt umfasst der Kurs einen Umfang von 90 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Abgeschlossen wird der Kurs sowohl mit einer schriftlichen als auch einer praktischen Prüfung. Aber dafür wird vorher alles Notwendige gelernt:

  • Gesetzliche Grundlagen, Strahlenschutzgesetz und Richtlinien
  • Physikalisch-technische Grundlagen der Strahlungsanwendung am Menschen
  • Biologische Wirkungen von Röntgenstrahlung
  • Begriffe und Benennungen in der Röntgendiagnostik
  • Anatomie und Röntgenanatomie
  • Medizinische Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen
  • Strahlenexposition der Patienten und diagnostische Referenzwerte
  • Film- und Bildverarbeitung
  • Praktischer Unterricht mit Einstellübungen
  • Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Durchführung der Qualitätssicherung
  • Aufzeichnungspflichten
  • schriftliche und praktische Prüfung

Was kostet der Strahlenschutzkurs?

Der Röntgenschein kann über externe Anbieter erworben werden. Der Preis sollte nicht abschrecken, da die dadurch erfolgende Gehaltserhöhung diesen in Kürze wieder reinholt. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen.

Neben vielen weiteren Anbietern, sind diese die Gängigsten:

Rechtliche Hinweise

Der durch den Strahlenschutzkurs erworbene Röntgenschein ist bundesweit gültig. Er gilt als Kurs zum Erwerb der Kenntnisse gemäß § 145 Absatz 2 Nummer 5 StrlSchV für Personen mit erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Ausbildung.

Anerkennung aus dem Ausland

Überraschenderweise stellt die Anerkennung aus dem Ausland kein Problem dar, solang Umfang und Inhalt gleichwertig sind. Dann kann der Strahlenschutzkurs aus dem Ausland einfach von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt werden lassen.

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