Ihr Arbeitgeber Öffentlicher Dienst
Die Stadt in Niedersachsen liegt im unmittelbaren Einzugsbereich der Metropolregion Hamburg mit einer sehr guten Verkehrsanbindung. Die Stadt als Arbeitgeber bietet eine attraktive Mischung aus traditionellem Charme und modernem Arbeitsumfeld. Mit rund 40.000 Einwohnern liegt die Stadt in der Metropolregion Hamburg und überzeugt durch eine hohe Lebensqualität.
Arbeitsplatz als Amtsleitung
Die Stadt legt großen Wert auf nachhaltige Stadtentwicklung und modernes Bauen, stets im Einklang mit dem Denkmalschutz. Hier arbeiten Sie in einem engagierten Team, das sich für den Erhalt historischer Bausubstanz und die Schaffung zukunftsorientierter Bauprojekte einsetzt. Die Stadt fördert die berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter und bietet flexible Arbeitsbedingungen, um eine gute Work-Life-Balance zu gewährleisten.
Aufgaben und Verantwortung
- Leitung des Amtes Bauordnung, Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Verantwortung für die Erteilung von Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
- Überwachung und Durchsetzung der Bauordnungsvorschriften
- Beratung von Bauherren, Architekten und Investoren in bauordnungsrechtlichen Fragen
- Zusammenarbeit mit Denkmalpflegebehörden und anderen Fachabteilungen
- Koordinierung von Denkmalschutzmaßnahmen und -projekten
Ausbildung & Qualifikation (m/w/d)
Tarifbeschäftigte:
Abgeschlossenes Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens oder einen vergleichbaren Abschluss eines verwandten Ingenieurstudiums mit Schwerpunkt Bau, Denkmalpflege bzw. Denkmalschutz
Beamtinnen/ Beamter:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Fachrichtung "Technischer Dienst"
- Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Bauordnung
- Fundierte Kenntnisse im Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht
- Führungserfahrung im kommunalen Umfeld wünschenswert
- German language required: C1 Level
Vertragsangebot
- Eine verantwortungsvolle und vielseitige Führungsposition
- Ein engagiertes und kollegiales Team
- Eine attraktive Vergütung nach TVöD bzw. bei Vorlage der laufbahnberechtigten Voraussetzungen ist grundsätzlich eine Übernahme in das Beamtenverhältnis (A13 NBesG) möglich
- Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Altersversorgung