PDL - Pflegedienstleitung

Weiterbildung

Arbeiten als leitende Pflegefachkraft – Voraussetzungen

Wie oben bereits erwähnt, sind die Berufsbezeichnungen für leitende Pflegekräfte grundsätzlich nicht geschützt. Nur in Niedersachsen zählt die Bezeichnung „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ zu den geschützten Weiterbildungsbezeichnungen der Gesundheitsfachberufe.

Dennoch gelten bei den Arbeitgebern in der Regel gewissen Voraussetzungen für die entsprechenden Vakanzen. Generell müssen Pflegedienstleitungen, die in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen als Pflegefachkraft die ständige Verantwortung tragen, einen staatlich geprüften und anerkannten Berufsabschluss als examinierte Pflegefachkraft des Gesundheitswesen (Altenpflege, Krankenpflege oder Gesundheitspflege) vorweisen können. Zudem verlangt der Gesetzgeber eine nachweisliche aktuelle zweijährige Berufspraxis im jeweiligen Pflegeausbildungsberuf.

Auf dieser Grundlage ist die Weiterbildung zu PDL möglich. In Deutschland übernehmen dies überwiegend private Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens. Zusätzlich sind aufgrund der wachsenden Aufgabenbereiche von Pflegedienstleitungen Fachhochschulen mit entsprechenden Studiengängen in Erscheinung getreten. Der deutsche Pflegerat strebt außerdem ein verpflichtendes Studium für die komplexe Tätigkeit einer Pflegedienstleitung an.

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