Arbeiten als leitende Pflegefachkraft – Voraussetzungen
Wie
oben bereits erwähnt, sind die Berufsbezeichnungen für leitende
Pflegekräfte grundsätzlich nicht geschützt. Nur in Niedersachsen zählt
die Bezeichnung „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ zu den
geschützten Weiterbildungsbezeichnungen der Gesundheitsfachberufe.
Dennoch
gelten bei den Arbeitgebern in der Regel gewissen Voraussetzungen für
die entsprechenden Vakanzen. Generell müssen Pflegedienstleitungen, die
in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen als Pflegefachkraft
die ständige Verantwortung tragen, einen staatlich geprüften und
anerkannten Berufsabschluss als examinierte Pflegefachkraft des
Gesundheitswesen (Altenpflege, Krankenpflege oder Gesundheitspflege)
vorweisen können. Zudem verlangt der Gesetzgeber eine nachweisliche
aktuelle zweijährige Berufspraxis im jeweiligen Pflegeausbildungsberuf.
Auf
dieser Grundlage ist die Weiterbildung zu PDL möglich. In Deutschland
übernehmen dies überwiegend private Bildungseinrichtungen des
Gesundheitswesens. Zusätzlich sind aufgrund der wachsenden
Aufgabenbereiche von Pflegedienstleitungen Fachhochschulen mit
entsprechenden Studiengängen in Erscheinung getreten. Der deutsche
Pflegerat strebt außerdem ein verpflichtendes Studium für die komplexe
Tätigkeit einer Pflegedienstleitung an.